Die moderne zeitarbeit

Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir individuelle und bedarfsgerechte Konzepte für ihr Personalmanagement.
Wir legen bei allem wirtschaftlichen Denken Wert auf ein familiäres Betriebsklima.

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Disponenten

Bei der modernen zeitarbeit GmbH sind die Disponenten die Manager unseres Personals. Als direkter Ansprechpartner für Ihre Personalanfragen und als
Betreuer laufender Personalüberlassungen.

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Organigramm

Unser Organigramm – Struktur und Aufbau

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der moderne zeitarbeit GmbH

Diese Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen zwischen Moderne Zeitarbeit GmbH, Rohwedderstr. 13, 27721 Ritterhude, nachfolgend Fa. MZ genannt, und dem Kunden unter Ausschluß entgegenstehender anderer Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der besonderen schriftlichen Bestätigung von Fa. MZ.

Bei der Arbeit unterliegen die überlassenen Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mitarbeiter in die Tätigkeit einzuweisen, sie während der Arbeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß bei der Arbeit alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.

Der Kunde verpflichtet sich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten.

Arbeitsschutzvereinbarung:
Nach Art. 1 11 (6 ) AÜG unterliegt die Tätigkeit unseres Mitarbeiters den für Ihren Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes, die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Deshalb wird vereinbart, daß Ihre Sicherheitskraft / sonstiger Verantwortliche, den Arbeitsplatz, die Arbeitsaufgabe sowie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht. Einrichtungen und Maßnahmen der ersten Hilfe werden von Ihnen sichergestellt. Sollten medizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sein ist die Fa. MZ hiervon im Voraus zu unterrichten.

Arbeiten, bei denen die Mitarbeiter unmittelbar mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen in Berührung kommen, sind mit Fa. MZ vorher abzustimmen. Vor der Arbeitsaufnahme ist insbesondere in diesen Fällen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen.

Eine Überlassung der Mitarbeiter an Dritte ist ausgeschlossen. Die Mitarbeiter dürfen nur für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden.

Dafür gegebenenfalls notwendige behördliche und andere Genehmigungen und Zustimmungen hat der Kunde vor Arbeitsaufnahme beizubringen.

Der Kunde wird die überlassenen Mitarbeiter nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen die Mitarbeiter mit Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertgegenständen umgehen; der Kunde wird insbesondere den Mitarbeitern kein Geld auszahlen oder aushändigen oder von ihnen Geld fordern oder Forderungen einziehen lassen.

Fa. MZ weist darauf hin, daß nach § 3 Abs. 1 Ziff. 6 AÜG dem Kunden derselbe Mitarbeiter unbefristet überlassen werden darf.

Verbotswidrige Abwerbung (§ 1 UWG, § 826 BGB) verpflichtet zum Schadenersatz.

Mangels eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und überlassenen Mitarbeitern, hat Fa. MZ die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern auf Entlohnung, Gewährung von Urlaub usw. zu erfüllen.

Sollte der Kunde von einem Arbeitskampf betroffen sein, ist Fa. MZ im Hinblick auf Art 1 § 11 Abs. 5 AÜG nicht zur Überlassung von Mitarbeitern verpflichtet.

Gleiches gilt im Falle der Unmöglichkeit und in Fällen der höheren Gewalt.

Überlassene Mitarbeiter sind verpflichtet, wöchentlich einen Stundennachweis vorzulegen. Die Richtigkeit dieser Nachweise wird der Kunden durch Unterschrift bestätigen. Fa. MZ wird wöchentlich abrechnen. Die Abrechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Während der Laufzeit des Vertrages geleistete Dienste überlassener Mitarbeiter gelten im Verhältnis zum Kunden als Leistung von Fa. MZ und sind zu vergüten. Entgegenstehende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern sind unwirksam und lassen die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung unberührt.

Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei evtl. Berechnungen der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist die Entfernung zwischen Fa. MZ und dem Einsatzort maßgebend.

Sollte sich im Ausnahmefall herausstellen, daß ein überlassener Mitarbeiter für die vorgesehenen Arbeiten nicht geeignet ist, so kann der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden nach Arbeitsaufnahme ohne Berechnung dieser Arbeitszeit verlangen, daß der ungeeignete Mitarbeiter durch einen geeigneten ersetzt wird.

Da überlassene Mitarbeiter von dem Kunden angeleitet und beaufsichtigt werden, ist die Haftung von Fa. MZ für das Handeln, das Verhalten und die Arbeitsleistung der Mitarbeiter ausgeschlossen.

Fa. MZ haftet vielmehr ausschließlich für die Auswahl der Mitarbeiter, und zwar mit eigenüblicher Sorgfalt. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung. Der Höhe nach ist die Haftung von Fa. MZ auf das Fünffache der Vergütung überlassener Mitarbeiter für 37 Wochenstunden beschränkt.

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründenden Umstandes anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen ausgeschlossen. Jede Art von Ersatzansprüchen des Kunden verjähren auch nach fristgerechter Anzeige spätestens nach sechs Monaten seit Entstehen.

Berühmen Dritte sich eines Anspruches aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines überlassenen Mitarbeiters, so ist der Kunde verpflichtet, Fa. MZ und den Mitarbeiter von den Ansprüchen freizuhalten, soweit Ihre Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist.

Der Vertrag kann auch bei bestimmter Dauer mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fa. MZ.

Für Vollkaufleute ist Gerichtsstand Verden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

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General Terms and Conditions of Business

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Algemene voorwaarden

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moderne zeitarbeit GmbH

Rohwedderstr. 13
D-27721 Ritterhude

Fon: 0049 (0)4292 99079-0
Fax: 0049 (0)4292 99079-11

Mail:
Web: www.moderne-zeitarbeit.de

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